AGB flip2news

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§ 1 Allgemeines

(1) Die flip2news – eine Marke der Discountagentur, Jürgen La-Greca, Podbielskistraße 280, 30655 Hannover (im Folgenden kurz „flip2news“) betreibt unter der Internetadresse www.flip2news.de das web-basierte E-Mail-Marketing-System flip2news.de (nachfolgend „flip2news.de“ genannt).

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht jedoch an Verbraucher (§ 13 BGB).

(3) Die Nutzung der Dienste von flip2news.de bestimmt sich ausschließlich nach den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Sie gelten auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Für den Fall, dass der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelten lassen will, hat der Nutzer dies flip2news vorher schriftlich anzuzeigen. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers wird widersprochen. Daher finden die Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter auch dann keine Anwendung, wenn flip2news ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder wenn flip2news auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Nutzers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist.

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist oder sind

1. „Nutzer“ Adressaten des Angebots im Sinne des § 1 Absatz 2, welche die Dienste von flip2news.de nutzen;

2. „Kunden“ Nutzer, welche sich mit ihren vollständigen Daten bei flip2news.de registriert haben und damit das ganze Leistungsangebot von flip2news.de nutzen können;

3. „Account“ das Nutzerkonto bei flip2news.de;

4. „Mailing“ ein über flip2news.de versendetes E-Mail-Rundschreiben.

§ 3 Demo Modus

(1) Nach der erstmaligen Eingabe der E-Mailadresse, des Benutzernamens für den Login sowie das Passwort hat der Nutzer die Möglichkeit, die Dienste von flip2news.de vor Beginn einer entgeltlichen Nutzung mit eingeschränkter Funktionalität zu testen.

(2) Der Demo Modus ist ein freiwilliger Service von flip2news. Ein Anspruch auf die Leistung und die Erfüllung bestimmter Anforderungen, insbesondere auch an die Verfügbarkeit, besteht nicht. flip2news kann den Demo Modus jederzeit und ohne Begründung sperren.

(3) § 8 bis § 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Demo Modus entsprechend.

§ 4 Anmeldung als Kunde, Vertragsschluss

(1) Die Nutzung des vollen Funktionsumfangs von flip2news.de setzt eine dauerhafte Registrierung als Kunde voraus. Die Registrierung erfolgt durch Eingabe der erforderlichen Daten in ein dafür vorgesehenes Online-Formular. Durch den Abschluss des Registrierungsvorganges gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Dienste von flip2news.de ab. Der Nutzer ist an das Angebot bis zum Ablauf des zweiten auf den Tag der Abgabe des Angebots folgenden Werktages gebunden. flip2news behält sich im Einzelfall vor, statt der Onlineanmeldung die Übersendung eines Antrags per Post oder Telefax zu verlangen.

(2) Der Nutzer kann die Registrierung jederzeit durch durch Schließen des Browser-Fensters oder Verlassen der Seite abbrechen. Die vor Abschluss der Registrierung erscheinende Übersichtsseite ermöglicht es dem Nutzer, seine Angaben nochmals auf Eingabefehler hin zu prüfen und im Falle des Vorliegens eines Eingabefehlers diesen nach Betätigung des „Zurück“-Buttons zu korrigieren. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich Deutsch als Sprache zur Verfügung. Der Auftrag wird von flip2news gespeichert, dem Kunden mit der Bestätigungsmail zugesendet und kann dem Kunden im Falle des Verlusts der Unterlagen auf schriftliche Anforderung des Kunden in Abschrift übersendet werden.

(3) Durch die Freischaltung des Accounts kommt ein wirksamer Dienstvertrag zwischen den Parteien zustande. Der Kunde wird per E-Mail über die Freischaltung unterrichtet.

§ 5 Leistungen von flip2news.de

(1) flip2news.de stellt dem Kunden einen Account zur Verfügung. Unter seinem Account stehen für den Kunden eine Vielzahl von unentgeltlichen Funktionen, wie z.B. der Upload bzw. die Erstellung von Adresslisten sowie der Entwurf und die Vorbereitung von E-Mails für den Versand, bereit. Die Datenkommunikation mit flip2news.de erfolgt mittels Onlinezugriff über den Webbrowser. Die Gewährleistung einer bestimmten Verfügbarkeit der vorbezeichneten unentgeltlichen Funktionen von flip2news.de ist nicht Gegenstand der Leistungen von flip2news.de.

(2) Der Versand von Mailings über flip2news.de ist eine entgeltpflichtige Dienstleistung. flip2news schuldet in diesem Zusammenhang daher keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere kann flip2news nicht gewährleisten, dass mit flip2news.de versendete E-Mails auch tatsächlich ihre Empfänger erreichen. flip2news wird jedoch die erforderlichen Handlungen unternehmen, um die E-Mails im Rahmen der in Absatz 3 geregelten Verfügbarkeit in Richtung der vom Kunden angegebenen Empfänger in das öffentliche Internet zu übergeben.

(3) flip2news stellt die Funktion des Versands von Mailings mit einer Verfügbarkeit von 95% im Kalendermonat zur Verfügung. Davon nicht umfasst sind solche Zeiten, während derer die Nutzung aus zwingenden technischen Gründen oder wegen erforderlicher Wartungsarbeiten unterbrochen oder beeinträchtigt ist, ohne dass flip2news diese zu vertreten hat. Das Zeitfenster von flip2news für solche Wartungsarbeiten liegt werktags zwischen 18.00 Uhr und 24.00 Uhr. Die Gesamtdauer solcher Wartungsarbeiten darf pro Kalenderjahr maximal 12 Stunden betragen.

(4) flip2news erhält von jedem Mailing eine Kopie und behält sich vor, das Mailing nachträglich auf Vertrags- bzw. Gesetzesverstöße zu überprüfen. Diese Überprüfung erfolgt vorbehaltlich eines besonderen Anlasses lediglich stichprobenweise. Eine Verpflichtung zur Überprüfung der Inhalte eines Mailings besteht nicht.

(5) Die Pflichten von flip2news umfassen nicht den Zugang des Kunden in das Internet oder den Betrieb von Datenleitungen oder Datennetzen als Teile des öffentlichen Internets. flip2news übernimmt daher keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit solcher Datennetze oder solcher Datenleitungen zu seinen Servern mit Ausnahme der Datenleitungen zwischen seinen Servern und dem jeweiligen Übergabepunkt in das öffentliche Internet. flip2news übernimmt ebenso wenig die Verantwortung für Energieausfälle oder für Ausfälle von Netzen oder Servern, auf die flip2news keinen Einfluss hat.

(6) Die weiteren Einzelheiten der Leistungen und Funktionen werden auf den Internetseiten von flip2news.de beschrieben. flip2news ist berechtigt, jederzeit selbständig Updates und Erweiterungen in flip2news.de durchzuführen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. flip2news ist darüber hinaus berechtigt, die weitere Durchführung seiner Leistungen von der Abgabe einer gesonderten Erklärung über die Einhaltung von Anti-Spam-Regelungen per Post oder Telefax zu abhängig zu machen.

(7) flip2news ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.

(8) Darüber hinaus bietet flip2news dem Kunden die Buchung weiterer kostenpflichtiger Zusatzdienste an. Für die Buchung kostenpflichtiger Zusatzdienste gilt § 4 entsprechend.

§ 6 Preise, Zahlung

(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Der Kunde wird vor dem Versand eines Mailings oder der Buchung eines sonstigen kostenpflichtigen Zusatzdienstes auf die jeweils entstehenden Kosten hingewiesen. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) flip2news rechnet nach seiner Wahl die vereinbarten Vergütungen unmittelbar nach Versand des Mailings oder im Rahmen einer zusammengefassten Monatsrechnung ab. Die Rechnungen werden im Account des Kunden bereit gestellt. Der Kunde wird über die Hinterlegung einer Rechnung in seinem Account per E-Mail informiert.

(3) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Lastschrifteinzug. Im Falle der Vereinbarung eines Lastschrifteinzuges wird der Kunde flip2news bei Vertragsschluss ermächtigen, fällige Zahlungen über das jeweils gültige Konto einzuziehen.

(4) Ist als Zahlungsart die Überweisung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung spätestens sieben Tage nach Rechnungseingang zu erfolgen.

(5) flip2news ist darüber hinaus berechtigt, Zahlung im Voraus zu verlangen.

(6) Eine Zahlung ist erst dann erfolgt, wenn flip2news über den Betrag verfügen kann. Teilzahlungen und Abschlagszahlungen sind nur möglich, soweit dies vertraglich vereinbart wurde.

(7) Der Kunde muss damit rechnen, dass flip2news Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie z.B. Mahnkosten entstanden, so kann flip2news Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anrechnen.

(8) Im Falle des Zahlungsverzugs ist flip2news berechtigt, den Account des Kunden für die Dauer des Verzugs zu sperren. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben davon unberührt.

§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die fälligen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Der Kunde ist jedoch ohne die weiteren Voraussetzungen aus Satz 1

a) zur Aufrechnung auch dann berechtigt, wenn er mit einem Anspruch gegen eine Forderung von flip2news aufrechnen will, welche zu dem Anspruch des Kunden in einem Gegenseitigkeitsverhältnis steht (z.B. Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung oder Verzuges gegen den Anspruch auf Zahlung der geschuldeten Vergütung),

b) zur Zurückbehaltung auch dann berechtigt, wenn das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht wird.

Gegen Forderungen von flip2news kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

§ 8 Nebenpflichten

(1) Alle Nutzer von flip2news.de treffen zum Zwecke der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufs Verhaltenspflichten, deren Nichtbefolgung zu Nachteilen, insbesondere zur Kündigung und Schadensersatzansprüchen führen kann. Diese Verhaltenspflichten sind im Folgenden aufgeführt.

(2) Der Nutzer hat

1. bei erforderlichen Registrierungen und sonstigen zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Abfragen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen,

2. bei einer nachträglichen Änderung der abgefragten Daten diese unverzüglich in der dafür vorgesehenen Verwaltungsfunktion zu berichtigen,

3. sicherzustellen, dass der Benutzername und das dazugehörige Passwort sowie der Schnell-Login-Link keinem Dritten zugänglich gemacht werden,

4. jede Nutzung der Leistungen von flip2news.de unter dem eigenen Account durch Dritte zu unterbinden,

5. flip2news unverzüglich unter info@flip2news.de mitzuteilen, wenn eine missbräuchliche Benutzung des Passworts bzw. des Accounts vorliegt oder Anhaltspunkte für eine bevorstehende missbräuchliche Nutzung bestehen.

(3) Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet, die Dienste von flip2news nicht rechtsmissbräuchlich oder in sittenwidriger Weise zu nutzen und die Gesetze sowie die Rechte Dritter zu respektieren. Dies schließt folgende Pflichten ein:

1. Der Nutzer stellt sicher, dass durch von ihm unter seinem Account gespeicherte oder von seinem Account aus verbreitete Inhalte nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Jugendschutz, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, sowie sonstige Schutzrechte, insbesondere Marken-, Firmen- und Urheberrechte, Dritter verstoßen wird. Der Nutzer wird vor jeder Speicherung und jedem Versand eines Mailings überprüfen, ob ihm die erforderlichen Rechte am Inhalt (z.B. Text, Fotografie, Bild, Grafik, Video, Musikstück, Sample) zustehen. Bei Fotografien und Videos ist die weitere Prüfung erforderlich, ob von den abgebildeten Personen die erforderliche Einwilligung vorliegt; ohne diese Einwilligung dürfen eine Speicherung bzw. eine Verbreitung nicht erfolgen.

2. Der Nutzer unterlässt die Speicherung und Verbreitung von Daten mit pornografischem, sittenwidrigem, diskriminierendem, rassistischem, rechtsextremem oder religiöse Gefühle verletzendem Inhalt.

3. Der Nutzer verpflichtet sich

a) vorbehaltlich der Ausnahme des § 7 Abs. 3 UWG Mailings ausschließlich an solche Empfänger zu adressieren, von denen ihm eine ausdrückliche und von sonstigen Erklärungen und Vertragsbestimmungen separate Einwilligung zum Empfang vorliegt,

b) als Versender einer Werbesendung klar erkennbar zu sein,

c) in seinen E-Mails ein wahrheitsgemäßes und vollständiges Impressum im Sinne des § 5 Abs. 1 des Telemediendienstegesetzes (TMG) aufzunehmen,

d) eine kostenlose und einfach zu handhabende Option zur Vermeidung künftiger Sendungen an den Adressaten in seine Mailings zu integrieren, wobei das Abbestellen von E-Mails grundsätzlich durch den Empfänger ohne Kenntnisse von Zugangsdaten (beispielsweise Login und Passworts) möglich sein muss und Abmeldungen unverzüglich zu bearbeiten sind,

e) E-Mail-Adressen der beteiligten Internet-Service Provider von der Mailingliste zu nehmen, wenn nach dem Versand an diese Adressen drei Hard-Bounces erfolgten und

f) gegenüber flip2news einen Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail- Adresse für Beschwerden zu benennen; die Reaktionszeit hat maximal 24 h werktäglich zu betragen.

Auf Anforderung hat der Nutzer flip2news schriftlich darzulegen, auf welche Art und Weise die E-Mail Adressen gesammelt wurden. Weiterhin kann flip2news vom Nutzer verlangen, Einverständniserklärungen der Empfänger vorzulegen. Dies gilt insbesondere im Falle der Buchung und Nutzung des Zusatzdienstes „Empfängerstatistik“ durch den Kunden.

4. Der Nutzer beachtet die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit, dies insbesondere auch hinsichtlich der Vorschriften zum Adresshandel in den §§ 28 ff. BDSG sowie der §§ 13 ff. TMG.

5. Der Nutzer stellt sicher, dass bei einem E-Mail-Versand ins Ausland nicht gegen dortiges Recht verstoßen wird.

flip2news behält sich im Einzelfall vor, die weitere Durchführung seiner Leistungen von der Abgabe einer gesonderten Erklärung über die Einhaltung vorstehender Regelungen per Post oder Telefax abhängig zu machen.

(4) Im Fall eines Pflichtverstoßes gemäß Absatz 2 oder 3 ist flip2news berechtigt, nach seiner Wahl gegebenenfalls betroffene Inhalte mit sofortiger Wirkung vorübergehend zu sperren und/oder zu löschen und/oder den Nutzer vorübergehend oder dauernd vom Angebot auszuschließen und/oder ihm fristlos zu kündigen. Das gleiche gilt, wenn flip2news von Dritten darauf hingewiesen wird, dass der Nutzer unter Verstoß gegen die in Absatz 3 enthaltenen Pflichten Inhalte bereithält oder verbreitet, sofern die Behauptung einer Rechtsverletzung nicht offensichtlich unrichtig ist. Auch ohne Pflichtverstoß ist flip2news zur Sperrung des Accounts berechtigt, sofern und solange Anhaltspunkte für eine bestehende oder drohende missbräuchliche Nutzung des Accounts durch Dritte bestehen.

(5) Der Nutzer hat flip2news den aus einer Pflichtverletzung resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er diesen nicht zu vertreten hat. Der Nutzer stellt flip2news von allen Nachteilen frei, welche flip2news aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen vom Nutzer zu vertretender schädigender Handlungen entstehen.

(6) Im Falle eines Verstoßes gegen die Impressumspflicht gemäß Abs. 3 Nr. 3 c) wird flip2news an Adressaten des Mailings auf deren erstes Anfordern den Namen und die zustellungsfähige Adresse des Kunden herausgeben.

§ 9 Schutzrechte, Referenzlisten

(1) Der Nutzer wird die Rechte Dritter in besonderem Maße beachten (§ 8 Absatz 3 Nr. 1).

(2) Für den Fall, dass der Nutzer im Zusammenhang mit den Leistungen von flip2news Inhalte bereithält oder übermittelt, an denen ihm Urheberrechte oder sonstige Rechte zustehen, ist flip2news für die Dauer der Leistungserbringung zu denjenigen Verwertungshandlungen berechtigt, welche dem Zweck der einzelnen Leistungen von flip2news.de entsprechen.

(3) flip2news ist berechtigt, Firma und Logo des Kunden in Referenzlisten aufzuführen und diese im Internet oder in Printmedien zur sachlichen Information zu veröffentlichen. Ein darüber hinausgehender Gebrauch ist nicht gestattet. Beide Parteien haben zudem das Recht zur Veröffentlichung von Pressemitteilungen mit einer Kurzbeschreibung der Zusammenarbeit oder einzelnen Projekten.

(4) Die im Internetangebot von flip2news.de bereitgestellten Inhalte unterliegen urheberrechtlichem Schutz. Dem Nutzer ist es daher nicht gestattet, diese Inhalte über die vom Rechtsinhaber im Einzelfall gewährte Nutzung hinaus zu kopieren, zu bearbeiten und/oder zu verbreiten.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die vom Nutzer zur Verfügung gestellten Daten werden von flip2news ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet (siehe auch die Datenschutzerklärung von flip2news).

(2) Für die Einhaltung der Vorgaben des Datenschutzes durch die Nutzer gilt § 8 Absatz 3 Nr. 4.

§ 11 Haftung

(1) flip2news leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:

a) Die Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und aus Garantie ist unbeschränkt.

b) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Bei fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), haftet flip2news nur in Höhe des typischerweise bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.

c) Befindet sich flip2news mit der Leistung in Verzug, so haftet flip2news wegen dieser Leistung auch für Zufall unbeschränkt, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(2) flip2news bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Nutzer hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung nach dem aktuellen Stand der Technik.

(3) Soweit die Haftung von flip2news ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von flip2news.

(4) Die Einschränkungen dieses § 11 (Haftung) gelten nicht für die Haftung von flip2news für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 12 Verjährung

(1) Die Verjährungsfrist beträgt

a) für Ansprüche auf Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr, jedoch nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;

b) bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr;

c) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln zwei Jahre, wenn der Rechtsmangel nicht in einem Ausschließlichkeitsrecht eines Dritten liegt, auf Grund dessen der Dritte Herausgabe oder Vernichtung der dem Kunden überlassenen Gegenstände verlangen kann;

d) bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre.

(2) Die Verjährung beginnt vorbehaltlich einer abweichenden einzelvertraglichen Regelung in den Fällen von Absatz 1 lit. a) bis c) nach den gesetzlichen Vorschriften des anzuwendenden Gewährleistungsrechts, im Falle des lit. d) ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

(3) Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.

(4) Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist und in den in § 11 Absatz 4 genannten Fällen gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 13 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Dienstvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Kündigungen sind schriftlich oder per Telefax zu erklären.

(4) Mit Wirksamwerden der Kündigung werden der Account des Kunden gesperrt und dort gegebenenfalls noch gespeicherte Inhalte gelöscht. Der Kunde ist daher gehalten, für sämtliche von ihm auf flip2news.de gespeicherten Daten Kopien anzufertigen und vorzuhalten.

§ 14 Sonstiges

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträgen ist 30655 Hannover. Für prozessuale Anträge und Klagen seitens flip2news gegen den Nutzer gilt neben 30655 Hannover jeder sonstige Ort, an dem ein gesetzlicher Gerichtsstand des Nutzers besteht.

Stand: Dezember 2014